Allgemeine Informationen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Tierkörper aus seuchenhygienischen
Gründen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier fachgerecht beseitigt werden muss.
Dies kann in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA)
geschehen, wo der Tierkörper mit anderen tierischen Nebenprodukten in
für die Industrie verwertbare Produkte verarbeitet wird.
Doch soll das der letzte Weg Ihres Freundes sein?
Für viele Tierbesitzer ein unvorstellbarer Gedanke!
Eine würdevolle Alternative ist die Feuerbestattung des verstorbenen Tieres
in einem Tierkrematorium. Hier können Sie zwischen einer Einzeleinäscherung
und einer Gemeinschaftseinäscherung wählen.
Bei der Einzeleinäscherung erhalten Sie die Asche Ihres Tieres zurück und
können sie danach in einer Urne aufbewahren oder bestatten.
Bei der Gemeinschaftseinäscherung , bei der mehrere Tiere gemeinsam eingeäschert werden,
verbleibt die Asche im Krematorium und wird auf einer anliegenden Wiese verstreut.